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- Neutrale und unabhängige KFZ-Gutachten
- Versicherungs- und Werkstattunabhängig
- Kosten für ein Schadengutachten nach einem Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers
- Kosten für den Sachverständigen sowie für den Rechtsanwalt sind, bei uneingeschränkter Haftungsquote, von der Versicherung des Schädigers zu übernehmen
- Schadensregulierung